Das können (und wollen) wir leisten:
Olpe, den 20.12.2019
Betreff: Finanzielle Unterstützung von Konzerten und Musik in Gottesdiensten in Olper Kirchen (Förderkriterien)
- Anträge auf finanzielle Unterstützung sind schriftlich zu stellen.
- Die Anträge sind mit einer kurzen Begründung an den Vorsitzenden zu richten.
- Gefördert werden können: Noten, Programmhefte, Werbeplakate, das Engagieren von Solisten, Musikern etc.
- Termin für die Antragstellung ist der 30. November eines jeden Jahres für das folgende Kalenderjahr.
- Jeder Chor, jedes Ensemble, jeder Musikkreis kann pro Jahr nur einmal unterstützt werden, und zwar unabhängig von der Anzahl der Gruppierungen, die beteiligt sind.
- Das einzelne Vorhaben wird zurzeit mit höchstens 250,00 Euro unterstützt.
- In den Pfarrnachrichten, im Programm, auf Plakaten etc. ist auf die Förderung durch „Musik in Olper Kirchen“ hinzuweisen.
- Nach dem Konzert bzw. dem Gottesdienst wird der zugesagte Zuschuss ausgezahlt. Die Originalrechnung bzw. -quittung ist aus diesem Grunde dem Kassenwart vorzulegen.
Auszug aus dem Protokoll der Mitgliederversammlung vom 28. Juni 2016.