Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde des Vereins „Musik in Olper Kirchen",
am 1. Januar 2015 hat der o. g. Verein seine Arbeit aufgenommen. Er ist jetzt „e. V.“ und als gemeinnützig anerkannt, da er ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Zweck des Vereins ist die Förderung der Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderung der geistlichen Chor- und Instrumentalmusik in Konzert und Liturgie in den Kirchen in 57462 Olpe. So steht es in der Satzung. Unsere Ziele werden in dem Faltblatt verdeutlicht, das wir Anfang März in allen Kirchen ausgelegt haben.
Der Vorstand des Fördervereins, in dessen Namen ich Sie anschreibe, wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie uns finanziell unterstützten. Spätestens zum 2. Halbjahr 2015 planen wir die ersten Konzerte in Olpe. In der nächsten Zeit werden wir auch die Förderkriterien vorlegen, nach denen wir dann Konzerte unterstützen wollen. Ich kann Ihnen zusagen, dass wir sehr gewissenhaft an unser Vorhaben herangehen und es sorgfältig geplant haben und auch weiterhin planen und umsetzen werden.